Seit dem heutigen Dienstag, 27. Oktober, gelten in Dresden verschärfte Anforderungen für den Infektionsschutz. Hier die Regeln für Gewerbetreibende.
WeiterlesenKein Haus- und Hoftrödelmarkt im Oktober
Eigentlich gehört er fest zum Oktober wie die Herbstferien, der Neustädter Haus- und Hoftrödelmarkt. Aber wegen Corona gibt es immer noch einige Einschränkungen. Deshalb und im Interesse der Gesundheit sagen wir den diesjährigen Herbströdelmarkt schweren Herzens ab.
Wir bitten alle Trödelwilligen, den Krims und Kram in der Zwischenzeit nicht wegzuschmeißen, da wir ganz fest davon überzeugt sind, dass wir im nächsten Frühjahr umso doller trödeln können.
Wir haben uns erkundigt: Für ein auflagenkonformes Trödeln müssten wir zwischen den Tischreihen einen Abstand von sechs Metern gewährleisten. Außerdem sollte zwischen den Interessenten ein Abstand von 1,50 Meter sichergestellt werden und wir müssten von allen Besuchern zwecks Nachverfolgung die Personalien erfassen.
Das alles ist von uns nicht leistbar und würde auch der gewohnte Trödelfeeling zerstören.
Wir bitten um Verständnis und zählen auf euch im kommenden Jahr.

Gastronomie und Tourismus
Ab dem 15. Mai dürfen im Freistaat Sachsen Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen.
Außerdem dürfen ab dem 18. Mai weitere Kulturbereiche geöffnet werden.
WeiterlesenWeitere Lockerungen seit Montag
Weitere Läden dürfen öffnen, auch Kosmetik- und Tatoo-Studios und Massagesalons. Sachsens Wirtschaftsminister macht Gastronomen Hoffnung.
Seit heute gelten in Sachsen einige neue Regeln in der Corona-Krise. Ein kurzer Überblick:
WeiterlesenSondernutzungsgebühr ausgesetzt, mehr Flächen möglich
Der Dresdner Stadtrat hat in der vergangenen Woche einstimmig die Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte sollen für den Zeitraum der Corona-Beschränkungen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.
WeiterlesenKurzarbeit, Corona-Hilfen, Gastronomie
Für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe und Unternehmen soll es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen geben. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden. Zugleich wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.
WeiterlesenSoforthilfe-Zuschüsse des Bundes: Auszahlung wiederaufgenommen
Wie die Sächsische Aufbaubank mitteilt, sind auch in Sachsen betrügerische Webseiten zur Beantragung von Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht, die Liquiditätseinbußen durch Folgen der Corona-Pandemie zu verzeichnen haben.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden.
Sondernutzungsgebühr ausgesetzt
Die Landeshauptstadt Dresden möchte in ihrer Existenz bedrohten Gastronomiebetrieben und Ladengeschäfte eine Hilfestellung geben, indem die am stärksten betroffenen Unternehmen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.
Die Entscheidung ist in das Ermessen des Stadtrates gestellt, welcher auf der Grundlage des Straßengesetzes am 23. April 2020 darüber entscheiden wird.
WeiterlesenAb Montag dürfen kleine Geschäfte öffnen
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich gestern auf weitere Regelungen für die weiteren Wochen in der Corona-Krise geeinigt. Die Details will die sächsische Landesregierung am Freitag festlegen. Einige Dinge sind aber schon sicher:
Neustadt bringt´s – Objekt registrieren
Die Händler, Dienstleister und Gastronomiebetriebe sowie die Kulturschaffenden, Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen der Neustadt leiden sehr unter den Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Auf der Seite www.neustadt-bringts.de möchten wir Unternehmer, Vereine und Initiativen vorstellen und ihr Geschäft bzw. ihre Institution und das aktuelle Angebot präsentieren.
Mit dem Eintrag in das folgende Formular können Sie uns diese Informationen mitteilen. Das Angebot kann ein Gutscheinverkauf, Abhol- oder Lieferservice, spezielle Öffnungszeiten, eine Dienstleistung, Initiative oder was auch immer sein. Wir möchten alles zusammentragen und so eine dichtes Netzwerk für die Neustadt erstellen. Bitte machen Sie mit und teilen uns Ihr Angebot mit!
Wer kann sich eintragen?
Jeder, der einen lokalen Service anbietet, kann einen Eintrag anmelden. Einträge dürfen nur von Ansprechpartnern angemeldet werden, die hierzu entsprechend berechtigt sind.