Kein Haus- und Hoftrödelmarkt im Oktober

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Eigentlich gehört er fest zum Oktober wie die Herbstferien, der Neustädter Haus- und Hoftrödelmarkt. Aber wegen Corona gibt es immer noch einige Einschränkungen. Deshalb und im Interesse der Gesundheit sagen wir den diesjährigen Herbströdelmarkt schweren Herzens ab.

Wir bitten alle Trödelwilligen, den Krims und Kram in der Zwischenzeit nicht wegzuschmeißen, da wir ganz fest davon überzeugt sind, dass wir im nächsten Frühjahr umso doller trödeln können.

Wir haben uns erkundigt: Für ein auflagenkonformes Trödeln müssten wir zwischen den Tischreihen einen Abstand von sechs Metern gewährleisten. Außerdem sollte zwischen den Interessenten ein Abstand von 1,50 Meter sichergestellt werden und wir müssten von allen Besuchern zwecks Nachverfolgung die Personalien erfassen.

Das alles ist von uns nicht leistbar und würde auch der gewohnte Trödelfeeling zerstören.

Wir bitten um Verständnis und zählen auf euch im kommenden Jahr.

Der Sonnenhof mit Sonne oben und an der Seite war sehr gut besucht.
Früher war mehr Trödel. Foto: Archiv 2016



Kurzarbeit, Corona-Hilfen, Gastronomie

Für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe und Unternehmen soll es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen geben. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden. Zugleich wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.

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Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes: Auszahlung wiederaufgenommen

Wie die Sächsische Aufbaubank mitteilt, sind auch in Sachsen betrügerische Webseiten zur Beantragung von Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht, die Liquiditätseinbußen durch Folgen der Corona-Pandemie zu verzeichnen haben.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden.

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Sondernutzungsgebühr ausgesetzt

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Die Landeshauptstadt Dresden möchte in ihrer Existenz bedrohten Gastronomiebetrieben und Ladengeschäfte eine Hilfestellung geben, indem die am stärksten betroffenen Unternehmen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.

Die Entscheidung ist in das Ermessen des Stadtrates gestellt, welcher auf der Grundlage des Straßengesetzes am 23. April 2020 darüber entscheiden wird.

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Neustadt bringt´s – Objekt registrieren

Die Händler, Dienstleister und Gastronomiebetriebe sowie die Kulturschaffenden, Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen der Neustadt leiden sehr unter den Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Auf der Seite www.neustadt-bringts.de möchten wir Unternehmer, Vereine und Initiativen vorstellen und ihr Geschäft bzw. ihre Institution und das aktuelle Angebot präsentieren.
Mit dem Eintrag in das folgende Formular können Sie uns diese Informationen mitteilen. Das Angebot kann ein Gutscheinverkauf, Abhol- oder Lieferservice, spezielle Öffnungszeiten, eine Dienstleistung, Initiative oder was auch immer sein. Wir möchten alles zusammentragen und so eine dichtes Netzwerk für die Neustadt erstellen. Bitte machen Sie mit und teilen uns Ihr Angebot mit!
Wer kann sich eintragen?
Jeder, der einen lokalen Service anbietet, kann einen Eintrag anmelden. Einträge dürfen nur von Ansprechpartnern angemeldet werden, die hierzu entsprechend berechtigt sind.