20. Haus- und Hoftrödelmarkt am 2. Mai

Da infolge der C19-Pandemie die Perspektive auch Anfang April noch sehr unsicher sein wird, haben wir beschlossen, den für 2. Mai geplanten 20. Dresdner Haus- und Hoftrödelmarkt in der Neustadt zu verschieben. 

Die Planungen für die Veranstaltung laufen trotzdem weiter, allerdings bleiben wir erstmal terminlich flexibel. Nach Beendigung der vielen Einschränkungen infolge der C19-Pandemie werden wir uns dann auf einen neuen Termin festlegen, welcher aus jetziger Sicht aber sicher nicht vor Juni oder Juli liegen wird. 

Wir werden den Termin rechtzeitig, also ca. 4 Wochen vorher, bekanntgeben und die Seite mit dem Reservierungsformular auf unserer Website bereitstellen. 

Antragstellung Direktzuschüsse Bundeswirtschaftsministerium

Ab Ende März können die Anträge für Direktzuschüsse des Bundes i.H.v. 9.000 bis 15.000 EUR gestellt werden.

Die Abwicklung der Hilfen erfolgt wie bei der Fluthilfe über die Bundesländer. Eine Kumulierung mit Länderhilfen und De-Minimis-Beihilfen ist möglich.

Antragstellung ab Ende März hier: www.sab.sachsen.de

Eckpunkte Corona-Soforthilfe vom Bundeswirtschaftsministerium

Corona-Krise – Infos und Hilfen

Die Nachrichten überschlagen sich, täglich neue Verordnungen und Hilfsangebote. Wir wollen den Gewerbetreibenden in der Neustadt helfen und einen ersten Überblick bieten.

Ihr habt Fragen, Anregungen, zeigt Initiative. Schreibt es uns in die Kommentarspalte.

Antragsformular für Soforthilfe der Stadt Dresden ist Online

Das Online-Formular zur Beantragung der Soforthilfe der Stadt Dresden für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler steht ab sofort zur Verfügung.

https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php

Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat am 26.03.2020 eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich).

Die Soforthilfe wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1 000 Euro gewährt.