Der Dresdner Stadtrat hat in der vergangenen Woche einstimmig die Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte sollen für den Zeitraum der Corona-Beschränkungen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.
Seit dem 23. März können die im öffentlichen Straßenraum aufgestellten
Tische und Stühle oder Einrichtungen/Anlagen für die Warenpräsentation nicht mehr genutzt werden.
Mit dem Stadtratsbeschluss sollen die von der Allgemeinverfügung betroffenen Gastronomiebetriebe und Ladeninhaber für die Dauer vom Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2020 von den Sondernutzungsgebühren für Freischankflächen und Warenauslage befreit werden. Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren sollen auf Antrag zurück gezahlt werden.
Weitere Flächen unkompliziert beantragen
Die Stadträte beschlossen einen Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, dass die Stadtverwaltung Erweiterungen von Sondernutzungsflächen vor Ladengeschäften und Restaurants kurzfristig genehmigen soll.