Ab dem 15. Mai dürfen im Freistaat Sachsen Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen.
Außerdem dürfen ab dem 18. Mai weitere Kulturbereiche geöffnet werden.
WeiterlesenAb dem 15. Mai dürfen im Freistaat Sachsen Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen.
Außerdem dürfen ab dem 18. Mai weitere Kulturbereiche geöffnet werden.
WeiterlesenWeitere Läden dürfen öffnen, auch Kosmetik- und Tatoo-Studios und Massagesalons. Sachsens Wirtschaftsminister macht Gastronomen Hoffnung.
Seit heute gelten in Sachsen einige neue Regeln in der Corona-Krise. Ein kurzer Überblick:
WeiterlesenDer Dresdner Stadtrat hat in der vergangenen Woche einstimmig die Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte sollen für den Zeitraum der Corona-Beschränkungen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.
WeiterlesenFür Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe und Unternehmen soll es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen geben. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden. Zugleich wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.
WeiterlesenWie die Sächsische Aufbaubank mitteilt, sind auch in Sachsen betrügerische Webseiten zur Beantragung von Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht, die Liquiditätseinbußen durch Folgen der Corona-Pandemie zu verzeichnen haben.
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden.
Die Landeshauptstadt Dresden möchte in ihrer Existenz bedrohten Gastronomiebetrieben und Ladengeschäfte eine Hilfestellung geben, indem die am stärksten betroffenen Unternehmen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.
Die Entscheidung ist in das Ermessen des Stadtrates gestellt, welcher auf der Grundlage des Straßengesetzes am 23. April 2020 darüber entscheiden wird.
WeiterlesenDie Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich gestern auf weitere Regelungen für die weiteren Wochen in der Corona-Krise geeinigt. Die Details will die sächsische Landesregierung am Freitag festlegen. Einige Dinge sind aber schon sicher:
Die Händler, Dienstleister und Gastronomiebetriebe sowie die Kulturschaffenden, Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen der Neustadt leiden sehr unter den Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Auf der Seite www.neustadt-bringts.de möchten wir Unternehmer, Vereine und Initiativen vorstellen und ihr Geschäft bzw. ihre Institution und das aktuelle Angebot präsentieren.
Mit dem Eintrag in das folgende Formular können Sie uns diese Informationen mitteilen. Das Angebot kann ein Gutscheinverkauf, Abhol- oder Lieferservice, spezielle Öffnungszeiten, eine Dienstleistung, Initiative oder was auch immer sein. Wir möchten alles zusammentragen und so eine dichtes Netzwerk für die Neustadt erstellen. Bitte machen Sie mit und teilen uns Ihr Angebot mit!
Wer kann sich eintragen?
Jeder, der einen lokalen Service anbietet, kann einen Eintrag anmelden. Einträge dürfen nur von Ansprechpartnern angemeldet werden, die hierzu entsprechend berechtigt sind.
Die Drewag informiert zur vorübergehenden Stilllegung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, z. B. bei Betriebsunterbrechungen im Zuge von Maßnahmen gegen das Coronavirus.
Wer in der Situation ist, im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus einen Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z. B. Wohnung) nicht mehr nutzen zu können, muss sicherstellen, dass das Trinkwasser dort auch weiterhin geschützt ist.
WeiterlesenDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert in Zeiten von Corona die Unternehmensberatung bis zu einem Betrag von 4.000 Euro. Einer der vom Bundesamt gelisteten Unternehmensberater hat in der Neustadt seinen Sitz.
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