Frohe Weihnachten!

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Wir von der Werbegemeinschaft Dresden Neustadt und dem Gewerbe- und Kulturverein Dresden Neustadt wünschen allen Neustädterinnen und Neustädtern, den Besuchern und den Gewerbetreibenden hier fröhliche und friedliche Weihnachten.

Beleuchtete Louisenstraße - Foto: Tino Plunert
Beleuchtete Louisenstraße – Foto: Tino Plunert

Wir wünschen vor allem Gesundheit und hoffen, dass es nach diesem Winter dann endlich mal wieder bergauf geht. Wie in jedem Jahr setzen wir auch in diesem mit den vielen Girlanden und Sternen ein leuchtendes Zeichen in der dunklen Jahreszeit.

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Bund unterstützt sächsische Unternehmen und Soloselbstständige

Der Bund hat die Corona-Wirtschaftshilfen bis ins Jahr 2022 verlängert. Davon profitieren auch sächsische Unternehmen und Soloselbstständige, die von den Maßnahmen der bis 12. Dezember 2021 geltenden Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung betroffen sind – etwa Händler auf Weihnachtsmärkten.

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20. Dresdner Haus- und Hoftrödelmarkt am 2. Oktober

Liebe Neustädterinnen und Neustädter, wir sind aktuell dabei, die Lage zu erkunden, ob und unter welchen Bedingungen ein Trödelmarkt am 2. Oktober stattfinden kann. Die ersten Signale sind positiv, da sich ja Alles im Freien abspielt, aber es ist noch nicht geklärt, wie die Regelungen ab 23. September sein werden. Daher bitten wir noch bis zum 20. September um Geduld, bis wir eine verbindliche Aussage treffen können.

Sollte es noch Interesse an einer Teilnahme mit einem neuen Hof geben, bitte kurz per Email unter markt@01099.info melden. Es müsste allerdings auf dem Hof Platz für mindestens 10 Stände á 3m sein.

Für Trödelwillige ist wie immer eine Anmeldung auf unserer Website notwendig. Voraussichtlich ab 20. September werden wir dann hierfür wieder ein Online-Reservierungstool zur Verfügung stellen. Anmeldungen per E-Mail oder Telefon sind nicht möglich.

Trödelmarkt im Oktober 2016
Trödelmarkt im Oktober 2016

Beantragung von Corona-Härtefallhilfen möglich

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Weitere Informationen gibt es hier.

Direkt zur Antragstellung

 

Neustarthilfe für Solo-Selbständige ohne Angestellte

Fast alle Soloselbständigen sind wirtschaftlich stark von den Coronamaßnahmen betroffen aber für die Meisten macht es keinen Sinn, im Rahmen der Überbrückungshilfe III Fixkosten geltend zu machen. Für sie ist die Neustarthilfe gedacht!

Sie können für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einmalig eine Zuschuss i.H.v. bis zu 7.500 Euro erhalten, ohne später eine Verwendung nachweisen zu müssen. Entscheidend für die Bewilligung ist ausschießlich ein erheblicher Umsatzrückgang.

Der Antrag kann auch ohne Steuerberater/in über die Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es ist hierfür ein Elster-Zertifikat notwendig, welches auch für die Steuerklärungen verwendet wird. Die Antragstellung ist sehr einfach, es muss neben den Angaben zum Unternehmen lediglich die Netto-Umsatzhöhe des Jahres 2019 angegeben werden. Die Auszahlung erfolgt dann als Vorschuss und die Höhe des Zuschusses wird später (Ende des Jahres) nach den tatsächlich erzielten Umsätzen abgerechnet.

Ein Antrag lohnt sich für Viele!

Weitere Informationen

FAQ

Überbrückungshilfe III gestartet

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Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, kann seit dem 10. Februar die sogenannte Überbrückungshilfe III beantragt werden.

Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

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Ab Montag „click & collect“

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Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den ´“click & collect-Service“ wieder anbieten. Das teilt das Wirtschafstministerium in einer Pressemitteilung mit.

„click & collect“ bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig ruft die Kunden auf: „Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler!“

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Frohe Weihnachten

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Wir von der Werbegemeinschaft Dresden Neustadt und dem Gewerbe- und Kulturverein Dresden Neustadt wünschen allen Neustädterinnen und Neustädtern, den Besuchern und den Gewerbetreibenden hier fröhliche und friedliche Weihnachten.

Weihnachtsbeleuchtung auf der Alaunstraße – Foto: Ronny Rozum

Wir hoffen, dass es gelingt, nach diesem anstrengenden Jahr etwas zur Ruhe zu kommen. Auf vielfachen Wunsch ist es uns gelungen, mit dem Straßen- und Tiefbauamt eine Verlängerung der Weihnachtsbeleuchtung bis Ende Januar zu realisieren.

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Erneuter Lockdown ab 14. Dezember

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Wie die sächsische Regierung gestern mitteilte, sollen ab Montag, dem 14. Dezember Schulen und Handel geschlossen werden. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte , dass die bisherigen Regeln nicht ausreichen.

In der Folge werden ab Montag Kitas, Schulen, Horteinrichtungen und Einzelhandelsgeschäfte geschlossen. „Je konsequenter wir sind, desto größer wird der Erfolg im Kampf gegen die Pandemie“, sagte der Ministerpräsident. Geöffnet bleiben Lebensmittelmärkte, Apotheken und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs.

Die genauen Regelungen will das Kabinett am Freitag beschließen. Bis dahin soll auch die konkrete Verfügung ausgearbeitet werden, die dann wahrscheinlich ab Freitag einzusehen sein wird. Die Regelungen sollen auch über Weihnachten und Silvester andauern – bis zum 10. Januar.

Wir werden dann hier berichten.