Ab dem 15. Mai dürfen im Freistaat Sachsen Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen.
Außerdem dürfen ab dem 18. Mai weitere Kulturbereiche geöffnet werden.
Dies betrifft Anbieter von Musikveranstaltungen, Kinos, Theateraufführungen und Musikschulen. Auch für Freizeiteinrichtungen mit Fahrgeschäften gilt das entsprechend.
Für Geschäfte des Einzelhandels gilt inzwischen keine Flächenbeschränkung mehr.
Um das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten, müssen dafür entsprechende Hygienekonzepte vorliegen und Auflagen eingehalten werden. Entsprechende Regelungen sollen in Kürze beschlossen werden.