Positionspapier 17.03.2010

      Keine Kommentare zu Positionspapier 17.03.2010

Was wollen wir?

  • Kommunizieren eines positiven Images der Neustadt unter Berücksichtigung und Beibehaltung der einzigartigen Vielfalt und Melange des Stadtteils
  • Brücken bauen zwischen Kunst- und Kulturschaffenden, Bewohnern Unternehmern und ihren Gästen
  • Aufbau eines gut funktionierenden Netzwerkes Neustädter Gewerbetreibender, Bündelung von Kompetenzen und Interessen
  • Einbeziehung möglichst vieler verschiedener Branchen und Akteure
  • Voraussetzungen schaffen für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Existenzen
  • Transparentes Finanzierungsmodell für die Maßnahmen der Werbegemeinschaft
  • Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes für das Quartier – Markenbildung
  • Kooperative und Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien und Organisationen (Stadtverwaltung, Dresden Marketing Gesellschaft, Dresden Tourismus GmbH)

Projekte können sein

  • Organisation von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen (Aktion „Sauberes Viertel“, Kinderfeste, Neustädter Märkte, Kneipen- und Kultuerfest, etc.)
  • Internetportal, welches der Vielfalt und den Möglichkeiten der Neustadt bestmöglich gerecht wird, Integration bestehender Blogs und Verlinkung mit relevanten Seiten
  • Gemeinsamer Werbespot für TV oder Radio, gemeinsame Anzeigenschaltung
  • Imagebroschüre, mehrsprachiger Guide mit allen kulturellen Angeboten, Geschäften und Gastronomiebetrieben

Was wollen wir nicht?

  • Gleichschalten der Aktiven und Aktionen des Quartiers
  • Große Handels- und Gastronomieketten
  • Ein Vergnügungsviertel „ohne Rücksicht auf Verluste“
  • Frontenbildung im Viertel

Polizeiverordnung – Spätshop-Erlass

      Keine Kommentare zu Polizeiverordnung – Spätshop-Erlass

Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt

Aufgrund der §§ 9, 14 und 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBl. S. 466 ff.) erlässt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden folgende Polizeiverordnung:

§ 1 Örtlicher Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt für den Bereich, der begrenzt wird durch folgende Straßenzüge: Bautzner Straße – Königsbrücker Straße – Bischofsweg – Prießnitzstraße. Die genannten Straßenzüge selbst gehören mit zum Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung.

§ 2 Alkoholabgabeverbot
Inhabern und Betreibern von Schank- und Speisewirtschaften wird untersagt, in der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr alkoholische Getränke an jedermann über die Straße abzugeben.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 alkoholische Getränke abgibt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft.

Dresden, 14. November 2006

gez. Dr. Lutz Vogel Erster Bürgermeister

Quelle: Dresdner Amtsblatt, Nr. 47/2006, Freitag, 24.11.2006, Seite 12

Spätshop auf der Förstereistraße

Spätshop auf der Förstereistraße