Ab Montag dürfen kleine Geschäfte öffnen

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich gestern auf weitere Regelungen für die weiteren Wochen in der Corona-Krise geeinigt. Die Details will die sächsische Landesregierung am Freitag festlegen. Einige Dinge sind aber schon sicher:

Geschäfte und Gastronomie

Geschäfte bis 800 Quadratmeter Fläche sollen ab dem 20. April unter Einhaltung der strikten Regeln, wie zum Beispiel Abstand und Desinfektion wieder öffnen dürfen. Das Tragen von Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen wird ausdrücklich empfohlen. Dresdens OB Dirk Hilbert hat schon angedeutet, dass er eine Masken-Pflicht einführen will.

Gastronomische Einrichtungen, Kneipen, Clubs und Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben. Außer-Haus-Lieferungen sind nach wie vor erlaubt (Eine Übersicht der Angebote gibt es unter: www.neustadt-bringts.de).

Kontakt- statt Ausgangsbeschränkungen

Am Mittwochabend hatte der sächsische Ministerpräsiden Michael Kretschmer (CDU) erklärt, dass die Ausgangsbeschränkungen in Kontaktbeschränkungen umgewandelt werden sollen.

In kleinen Schritten soll mehr Freizügigkeit im öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Ausgangsbeschränkungen werden wegfallen: das heißt, Menschen benötigen keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gärten können wieder öffnen. Dabei müssen von den Besuchern immer die Abstandsregeln eingehalten werden.

Weiterhin geöffnet sind Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Hofläden, mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse.

Öffnen dürfen auch für die Grundversorgung notwendige Geschäfte wie zum Beispiel Banken, Sparkassen, Geldautomaten, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Buch- und Zeitungsläden, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen, Waschsalons, Baumärkte, Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben, Möbelhäuser, Telekommunikationsanbieter, Tankstellen, Autohäuser, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende Baumschulen sowie Gartenbaubetriebe, Tierbedarf, der Großhandel.

Die Erlaubnis zur Öffnung betrifft Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter. Abhol- und Bringedienste sowie Paketzustellungen sind erlaubt.

Keine Großveranstaltungen

Eine der Vereinbarungen ist, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt bleiben. Eine Definition, ab wie vielen Personen ein Veranstaltung groß ist, gibt es noch nicht.

Schulen

Die Schulen sollen voraussichtlich schrittweise ab dem 4. Mai wieder öffnen. Vermutlich werden aber Abschlussprüfungen schon vorher stattfinden. Mit Details dazu ist in den nächsten Tagen zu rechnen.

Beschluss der Telefonschaltkonferenz Bund/Land am 15. April 2020 zum Download

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