Mietenfonds für Clubs und Veranstaltungshäuser während Corona

Die Corona Pandemie hat vor allem die Veranstaltungsbranche schwer getroffen. Tanzen ist verboten, Feiern in Zeiten von Corona schwer bis unmöglich. Die Planungen von Veranstaltungen und Konzerten liegen weiter auf Eis – die Betriebskosten laufen dennoch weiter. Der vom Dresdner Stadtrat initiiert und gestern Abend beschlossene Mietenfonds für die freie Kultur- und Kunstveranstalterszene soll daher die Veranstaltungsstätten bei Miet- bzw. Pachtzahlungen oder vergleichbaren Verpflichtungen unterstützen – für maximal drei Monate im Zeitraum März bis Dezember 2020. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2020.

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Novemberhilfen beantragen

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In der Beratung zwischen Kanzleramt und Ministerpräsidenten am Mittwochabend wurde eine Verlängerung des Teil-Lock-Downs beschlossen. Um die davon am stärksten betroffenen Branchen zu unterstützen, sollen die sogenannten Novemberhilfen verlängert werden. Damit sollen Einrichtungen, die von Schließungen betroffen sind, mit bis zu 75 Prozent des entsprechenden Vorjahres-Umsatzes gefördert werden.

Seit dieser Woche kann diese Corona-Novemberhilfe nun beantragt werden.

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Corona: Regelungen ab 2. November

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Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich am Mittwoch über schärfere Corona-Regeln beraten. Die Maßnahmen sollen bereits ab Montag gelten, müssen noch von den einzelnen Bundesländern in entsprechende Verfügungen umgesetzt werden. Im wesentlichen sind das fast die gleichen Beschränkungen wie im März, nur das Schulen, Kitas, Geschäfte und Friseure geöffnet bleiben.

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Kein Haus- und Hoftrödelmarkt im Oktober

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Eigentlich gehört er fest zum Oktober wie die Herbstferien, der Neustädter Haus- und Hoftrödelmarkt. Aber wegen Corona gibt es immer noch einige Einschränkungen. Deshalb und im Interesse der Gesundheit sagen wir den diesjährigen Herbströdelmarkt schweren Herzens ab.

Wir bitten alle Trödelwilligen, den Krims und Kram in der Zwischenzeit nicht wegzuschmeißen, da wir ganz fest davon überzeugt sind, dass wir im nächsten Frühjahr umso doller trödeln können.

Wir haben uns erkundigt: Für ein auflagenkonformes Trödeln müssten wir zwischen den Tischreihen einen Abstand von sechs Metern gewährleisten. Außerdem sollte zwischen den Interessenten ein Abstand von 1,50 Meter sichergestellt werden und wir müssten von allen Besuchern zwecks Nachverfolgung die Personalien erfassen.

Das alles ist von uns nicht leistbar und würde auch der gewohnte Trödelfeeling zerstören.

Wir bitten um Verständnis und zählen auf euch im kommenden Jahr.

Der Sonnenhof mit Sonne oben und an der Seite war sehr gut besucht.
Früher war mehr Trödel. Foto: Archiv 2016



Kurzarbeit, Corona-Hilfen, Gastronomie

Für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe und Unternehmen soll es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen geben. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden. Zugleich wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.

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