Am 27. März hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen.
Dieses Gesetz beschreibt die Regularien für
- ein befristetes Kündigungsverbot wegen Mietrückständen
- ein Leistungsverweigerungsrecht für Laufzeitverträge und die
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Unser Vorstandsmitglied Johanna Thoelke von der Anwaltskanzlei TPS Rechtsanwälte Partnerschaft hat hierfür folgende Zusammenfassung für euch ausgearbeitet:
Hier noch für Interessierte der komplette Gesetzestext: