Mieterschutz und gesetzliche Stundung von Betriebskosten während der Corona-Krise

Am 27. März hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen.

Dieses Gesetz beschreibt die Regularien für

  • ein befristetes Kündigungsverbot wegen Mietrückständen
  • ein Leistungsverweigerungsrecht für Laufzeitverträge und die
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Unser Vorstandsmitglied Johanna Thoelke von der Anwaltskanzlei TPS Rechtsanwälte Partnerschaft hat hierfür folgende Zusammenfassung für euch ausgearbeitet:

Hier noch für Interessierte der komplette Gesetzestext:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.