Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich am Mittwoch über schärfere Corona-Regeln beraten. Die Maßnahmen sollen bereits ab Montag gelten, müssen noch von den einzelnen Bundesländern in entsprechende Verfügungen umgesetzt werden. Im wesentlichen sind das fast die gleichen Beschränkungen wie im März, nur das Schulen, Kitas, Geschäfte und Friseure geöffnet bleiben.
Seit dem heutigen Dienstag, 27. Oktober, gelten in Dresden verschärfte Anforderungen für den Infektionsschutz. Hier die Regeln für Gewerbetreibende.
Eigentlich gehört er fest zum Oktober wie die Herbstferien, der Neustädter Haus- und Hoftrödelmarkt. Aber wegen Corona gibt es immer noch einige Einschränkungen. Deshalb und im Interesse der Gesundheit sagen wir den diesjährigen Herbströdelmarkt schweren Herzens ab. Wir bitten alle Trödelwilligen, den Krims und Kram in der Zwischenzeit nicht wegzuschmeißen, da wir ganz fest davon überzeugt sind, dass wir im… Read more »
Ab dem 15. Mai dürfen im Freistaat Sachsen Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen. Außerdem dürfen ab dem 18. Mai weitere Kulturbereiche geöffnet werden.
Weitere Läden dürfen öffnen, auch Kosmetik- und Tatoo-Studios und Massagesalons. Sachsens Wirtschaftsminister macht Gastronomen Hoffnung. Seit heute gelten in Sachsen einige neue Regeln in der Corona-Krise. Ein kurzer Überblick:
Der Dresdner Stadtrat hat in der vergangenen Woche einstimmig die Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte sollen für den Zeitraum der Corona-Beschränkungen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden.
Für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe und Unternehmen soll es in der Corona-Krise neue milliardenschwere Hilfen geben. Das Kurzarbeitergeld soll erhöht werden. Zugleich wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Die in der Krise besonders belasteten Gastronomiebetriebe bekommen Steuererleichterungen.
Wie die Sächsische Aufbaubank mitteilt, sind auch in Sachsen betrügerische Webseiten zur Beantragung von Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht, die Liquiditätseinbußen durch Folgen der Corona-Pandemie zu verzeichnen haben. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden.
Die Landeshauptstadt Dresden möchte in ihrer Existenz bedrohten Gastronomiebetrieben und Ladengeschäfte eine Hilfestellung geben, indem die am stärksten betroffenen Unternehmen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden. Die Entscheidung ist in das Ermessen des Stadtrates gestellt, welcher auf der Grundlage des Straßengesetzes am 23. April 2020 darüber entscheiden wird.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich gestern auf weitere Regelungen für die weiteren Wochen in der Corona-Krise geeinigt. Die Details will die sächsische Landesregierung am Freitag festlegen. Einige Dinge sind aber schon sicher: