Corona: Regelungen ab 2. November

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Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich am Mittwoch über schärfere Corona-Regeln beraten. Die Maßnahmen sollen bereits ab Montag gelten, müssen noch von den einzelnen Bundesländern in entsprechende Verfügungen umgesetzt werden. Im wesentlichen sind das fast die gleichen Beschränkungen wie im März, nur das Schulen, Kitas, Geschäfte und Friseure geöffnet bleiben.

Folgende Maßnahmen gelten ab Montag:

Kontaktbeschränkungen

Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen bis maximal zehn Personen.

Kultureinrichtungen

Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen, außerdem Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen.

Gastronomie und Hotels

Kneipen, Restaurants, Clubs, Bars und Discos und ähnliches bleiben geschlossen. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden untersagt. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.

Sport

Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen sollen geschlossen werden, ebenso Schwimmbäder und Fitness-Studios. Im Profisport werden keine Zuschauer in den Stadien oder Hallen zugelassen.

Körperpflege

Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

Schulen und Kindergärten

Bleiben weiter geöffnet.

Groß- und Einzelhandel

Bleibt weiter bleiben offen – allerdings sollen nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein.

Wirtschaft

Industrie, Handwerk und Mittelstand sollen sicheres Arbeiten ermöglichen. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden. Der Bund will Wirtschaftshilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern.

Dauer der Maßnahmen

Nach ersten Informationen sollen diese Maßnahmen vorerst bis Ende des Monats gelten. In zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten das weitere Vorgehen die erreichten Ziele bewerten und eventuell notwendige Anpassungen vornehmen.

Wirtschaftshilfe

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben.

Beschluss im Wortlaut

Auf der Website der Bundesregierung.

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