Neustarthilfe für Solo-Selbständige ohne Angestellte

Fast alle Soloselbständigen sind wirtschaftlich stark von den Coronamaßnahmen betroffen aber für die Meisten macht es keinen Sinn, im Rahmen der Überbrückungshilfe III Fixkosten geltend zu machen. Für sie ist die Neustarthilfe gedacht!

Sie können für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einmalig eine Zuschuss i.H.v. bis zu 7.500 Euro erhalten, ohne später eine Verwendung nachweisen zu müssen. Entscheidend für die Bewilligung ist ausschießlich ein erheblicher Umsatzrückgang.

Der Antrag kann auch ohne Steuerberater/in über die Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es ist hierfür ein Elster-Zertifikat notwendig, welches auch für die Steuerklärungen verwendet wird. Die Antragstellung ist sehr einfach, es muss neben den Angaben zum Unternehmen lediglich die Netto-Umsatzhöhe des Jahres 2019 angegeben werden. Die Auszahlung erfolgt dann als Vorschuss und die Höhe des Zuschusses wird später (Ende des Jahres) nach den tatsächlich erzielten Umsätzen abgerechnet.

Ein Antrag lohnt sich für Viele!

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