Novemberhilfen beantragen

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In der Beratung zwischen Kanzleramt und Ministerpräsidenten am Mittwochabend wurde eine Verlängerung des Teil-Lock-Downs beschlossen. Um die davon am stärksten betroffenen Branchen zu unterstützen, sollen die sogenannten Novemberhilfen verlängert werden. Damit sollen Einrichtungen, die von Schließungen betroffen sind, mit bis zu 75 Prozent des entsprechenden Vorjahres-Umsatzes gefördert werden.

Seit dieser Woche kann diese Corona-Novemberhilfe nun beantragt werden.

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden damit durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt. Die Betroffenen sollen schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten, in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Soloselbständige,

die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist das Elster-Zertifikat der Finanzämter. Hier geht es zu Antrag und weiteren Informationen.

Unternehmen,

die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Soloselbständigen müssen einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

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