Hilfen für Selbstständige und Unternehmen

In der aktuellen Corona-Krise gibt es schon jetzt eine Menge Möglichkeiten, die laufenden Ausgaben zu senken. In den nächsten Tagen sollen wichtige Entscheidungen bzgl. Wirtschaftshilfen fallen.

Reduzierung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte

Ähnlich der Vorauszahlung für Einkommensteuer ist es für Selbstständige möglich, einen Antrag auf Reduzeierung der Sozialbeiträge aufgrund von Gewinneinbruch zu stellen.

Hierfür kann bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse eine Mitteilung unter Angabe des Grundes (Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus) und des angenommenen reduzeirten Jahreseinkommens erfolgen, meistens unter Verwendungt eines entsprechenden Vordrucks.

Die Beiträge werden dann in der Regel unkompliziert ohne Nachweise ab dem Folgemonat entsprechend des angegebenen reduzierten monatlichen Einkommens angepasst. Spätestens nach 2-3 Monaten muss dann der angepasste Vorauszahungsbescheid des Finanzamtes nachgereicht werden, sonst werden die Beiträge wieder angehoben.

Dresden

Soforthilfe zur Unterstützung von Kleinstunternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern

Es sollen 1.000 Euro kurzfristig und unbürokratisch ausgezahlt werden. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden und soll die Liquidität der Betroffenen erhalten. Die Einzelheiten des Programms mit der entsprechenden Richtlinie will die Stadtverwaltung am Montag unter dresden.de einstellen. Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat darüber. (weitere Infos)

Kurzarbeit-Anträge

Alles Wichtige rund um das Kurzarbeitergeld auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

In Dresden kann man die Anträge auf Kurzarbeitergeld direkt per Mail an die Arbeitsagentur schicken (Dresden.031-OS@arbeitsagentur.de). Für die Beantragung ist eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern zur Einführung der Kurzarbeit nötig. Dafür haben wir hier eine Vorlage als PDF.

Sachsen

Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

Am Freitag wurde ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro beschlossen, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. (Weitere Infos)

Deutschland

Einmalhilfen zwischen 9.000 und 15.000 Euro

Einmalzahlungen in Höhe von 9.000 bis 15.000 Euro für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe geplant. Dem Entwurf eines entsprechenden Gesetzes zufolge soll es für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Die Empfänger müssen eidesstattlich versichern, dass ihre Existenz aufgrund der Corona-Krise bedroht ist. (Erste Infos im Handelsblatt, detailierte Informationen dazu folgen nach Vorlage des Gesetzentwurfes.)

Hartz IV wird einfacher gewährt

Einfacheres Gewähren von Hartz IV geplant. Die Zugangsbeschränkungen für Hartz IV sollen massiv gelockert werden. So soll für den Antrag auf Grundsicherung die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße ab 1. April für sechs Monate wegfallen. So kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben“. Die Leistungen der Grundsicherung würden schnell und unbürokratisch gewährt. (Weitere Infos)

Kündigungsschutz für Mieter und Stundungsregelung für Darlehen

Kündigungsschutz und gesetzliche Stundungsregeln für Darlehen. Privaten und gewerblichen Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Die Vorlage soll an diesem Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden. (Weitere Infos)

Weitere Infos

Wirtschaftsservice der Landeshauptstadt

Informationen des Wirtschaftservice unter www.dresden.de

Weitere Infos zu Wirtschaftshilfen hier.

Schließungsvorschriften

Infos zu den Auflagen der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes gibt es hier.

Anregungen und Fragen

Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.
Anmerkungen und Fragen gerne in die Kommentarspalte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.