Wirtschaftshilfen in der Coronakrise

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Wo beantragt man Kurzarbeit für seine Mitarbeiter?

An wen können sich Künstler oder Kulturschaffende wenden?

  • Im Falle von Einnahmeausfällen gibt die Künstlersozialkasse (KSK) wichtige Tipps.
  • Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Mit diesem Formular kann man das Jahreseinkommen korrigieren.
  • Auf Startnext gibt es eine Matchfunding Kampagne, dort können sich Kreative die Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, um Crowdfunding-Hilfe bewerben.
  • Der Branchenverband „Wir gestalten Dresden“ hat ebenfalls eine Crowdfunding-Kampagne für Kreative ins Leben gerufen. Infos unter: www.wgd.ist/support

Soforthilfe – 1.000 Euro

Am Donnerstag, 26. März, will der Stadtrat über eine Soforthilfe zur Unterstützung von Kleinstunternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern entscheiden.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert wird dem Stadtrat ein Soforthilfeprogramm vorschlagen. „Gerade Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler sind besonders davon betroffen, dass wir das öffentliche Leben so stark einschränken müssen. Einnahmen und Aufträge brechen komplett weg, aber die laufenden Kosten bleiben“, erklärt Hilbert.

„Hier wollen wir als Stadt die Betroffenen mit je 1.000 Euro kurzfristig und unbürokratisch helfen.“ Diese 1.000 Euro sollen nicht zurückgezahlt werden, sondern sollen vor allem die Liquidität der Betroffenen erhalten.

Im Rahmen eines einfachen Antragsverfahren werden die Angaben geprüft und dann die Soforthilfe unmittelbar zur Auszahlung gebracht. Schon ab Montag, dem 23. März sollen die Einzelheiten des Programms mit der entsprechenden Richtlinie auf dresden.de veröffentlicht werden.

Zahlungen ans Finanzamt

Dresdner Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen Situation Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung zu Gewerbesteuerforderungen (sogenannte Billigkeitsentscheidungen) beantragen, werden ohne größere Nachweise zinslose Stundung bis zum gewünschten Termin, jedenfalls aber zunächst bis zum 31. August 2020 gewährt.

Dabei muss der Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und Krise nach den Darlegungen des Unternehmens lediglich plausibel gemacht werden.

Die formalen Entscheidungen trifft das Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden. Anträge können mit kurzer Begründung formlos per Brief oder Telefax gestellt werden. Stundungen sind grundsätzlich ohne Anforderung von Sicherheiten zu gewähren. Auch von Beitreibungsmaßnahmen zu bereits überfälligen Gewerbesteuerforderungen wird zunächst bis zum 30. Juni 2020 abgesehen, wenn der Gewerbetreibende den Zusammenhang zwischen fehlender Liquidität und Corona-Krise plausibel darlegt.

Ebenso kann man formlos mit kurzer Begründung bei seinem Finanzamt die Reduzierung seiner Einkommensvorauszahlung beantragen. Finanzamt Dresden-Nord: Mail-Kontakt, Dresden-Süd: Mail-Kontakt. Das Achtung, Steuernummer dran schreiben.

Weitere Infos zu steuerlichen Hilfen auf www.sachsen.de

An wen können sich Freiberufler oder Unternehmen wenden, die wegen der Corona-Krise einen Kredit brauchen?

Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben?

Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen zu Themen wie Kurzarbeit, Kreditprogrammen und zur Verschiebung von IHK-Prüfungen bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Kontakt zur Industrie- und Handelskammer Dresden. Kontakt zur Handwerkskammer Dresden.

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zur Information von Unternehmen unter 030 18615 1515 eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar ist. Auf seiner Internetseite hält das Ministerium Informationen bereit.

Informationen für Arbeitgeber

Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Weitere Infos.

Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.
Anmerkungen und Fragen gerne in die Kommentarspalte.

Schließungsvorschriften

Infos zu den Auflagen der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes gibt es hier.

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