Sächsische Soforthilfe-Darlehen

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Am Freitag hat die Sächsische Regierung die Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern, Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, beschlossen.

Die Antragstellung kann ab Montag, 23. März bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt.

Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

Die Forderung kann auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Existenzgefährdung zu befürchten ist.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Zuwendung gewährt werden?

Die Zuwendung kann erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.

In welcher Höhe kann ich das Darlehen erhalten?

Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.

In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.

Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt.

Wo finde ich die Antragsformulare und bei wem kann ich den Antrag auf das Sachsen-Darlehen stellen?

Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Die Anträge auf Förderung sind bei der

Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden

als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab 23.03.2020 elektronisch bereit (www.sab.sachsen.de).

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