FAQ Corona & Kurzarbeitergeld

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Häufige Fragen und Antworten zur Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit?

Die Verkürzung der vereinbarten Arbeitszeit aufgrund von wirtschaftlichen Schwie­­rigkeiten oder in­folge eines unabwendbaren Ereignisses wie Corona gegebenfalls bis auf Null.  

Kann Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen?

Nein, Sie müssen entweder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat o­der mit jedem einzelnen Arbeitnehmer treffen. Das Arbeitsamt Dresden entfällt für Vereinbarungen mit dem Ar­beit­neh­mer den anhängenden Text. 

Was ist Kurzarbeitergeld?

Eine Leistung des Arbeitsamtes, die bei wirksamer Anordnung von Kurzarbeit gezahlt wird.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Ausgehend vom Nettogehalt 60 % für Arbeitnehmer ohne Kinder und 67 % für Ar­beitnehmer mit Kindern.  

Was sind die Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes?

Ein erheblicher Arbeitsausfall mit Ent­gelt­aus­fall.

Wann liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor?

1) Ursache wirtschaftliche Gründe oder ein un­ab­wend­ba­­res Ereignis wie Corona,
2) Dauer vorübergehend (Wiedereinführung reguläre Arbeitszeit wahr­schein­lich)
3) Arbeitsausfall un­ver­meid­bar, d.h. Maßnahmen wie Überstundenabbau (seit Gesetzesänderung bei Erlass einer Sonderverordnung entbehrlich) und/oder Einsatz von Urlaub sind nicht (mehr) möglich.

Wann liegt ein Entgeltausfall vor?

1) Mindestens 1/3 der Belegschaft (seit Gesetzesänderung bei Erlass einer Son­der­ver­ordnung Absenkung auf 1/10 möglich) verliert mehr als zehn Prozent des monatlichen Lohns bzw. Gehalts,
2) der Ar­beitsausfall wurde der Agentur für Ar­beit angezeigt und
3) der Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig un­ge­kün­digt gekündigt beschäftigt.   

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?

1) Sie zeigen die Kurzarbeit beim Arbeitsamt per Post, über das Onlineportal oder in Dresden über die E-Mail-A­dres­­se Dresden.031-os@arbeitsagentur.de an.
(Formular Anzeige Kurzarbeit)

2) Danach reichen Sie auf gleichem Weg den Antrag auf Kurzarbeit ein.
Antrag Kurzarbeitergeld, Anlage Antrag Kurzarbeitergeld
Die Anlage Kurzarbeitergeld füllen Sie mit Hilfe der Tabelle KUG 2020 aus.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden?

Höchstens zwölf Monate.  

Was passiert mit den Lohnnebenkosten?

Bisher musste der Arbeitgeber auf 80 Prozent des eingesparten Lohns die kom­pletten SV Beiträge allein zahlen. Bei Erlass einer SonderVO ist die vollständige oder teilweise Erstattung möglich.    

Häufige Fragen zu Corona

Mein Arbeitnehmer meldet sich wegen einer Erkältung krank. Wer zahlt?

Der Arbeitgeber leistet für 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Wenn er am Umlageverfahren 1 (verpflichtend für Unternehmen unter 30 Mitarbeiter) teilnimmt, erhält er jedoch die Zahlung auf Antrag anteilig von der jeweiligen Krankenkasse erstattet. Bitte prüfen Sie, ob die U1 bezahlt wird, welchen Prozentsatz die Krankenkasse erstattet und achten Sie darauf, dass dies auch beantragt wird.      

Mein Arbeitnehmer wird wegen Corona/-verdacht unter Quarantäne gestellt. Wer zahlt? 

Das kommt drauf an. Hat der Arbeitnehmer tatsächlich Corona, gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie oben beschrieben. Steht der Arbeitnehmer wegen Verdachts auf Corona unter Quarantäne, hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 56 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann sich dies auf Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Beginn der Quarantäne zu stellen. 

Mein Arbeitnehmer bleibt zu Hause, weil die Kinderbetreuung geschlossen ist. Wer zahlt?

Gemäß § 616 BGB muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen, wenn der AN durch ein plötzliches Ereignis unverschuldet vorübergehend an der Arbeit gehindert ist. Der Ausfall einer Betreuungsmöglichkeit fällt nur für eine kurze Zeit darunter und nur dann, wenn wirklich alles getan wurde, um Ersatz zu beschaffen. Sie können sich mit dem Arbeitnehmer zusammensetzen und klären, inwieweit man die Zeit danach zunächst mit bezahltem oder unbezahltem Urlaub bzw. einer Home-Office Regelung überbrücken kann.      

Mein Arbeitnehmer bleibt zu Hause, weil das Kind krank ist. Wer zahlt?

Auch hier ist § 616 BGB einschlägig, wenn nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Dann kann der Arbeitnehmer entsprechend § 45 SGB V bis zu 10 Tage Entgeltfortzahlung erhalten, wenn das Kind unter 12 Jahre ist, die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich und die Betreuung zur Pflege erforderlich ist. Eine Erstattung der Entgeltfortzahlung findet nicht statt. Bitte weisen Sie den Arbeitnehmer darauf hin, dass er sich bei Vorhandensein von Symptomen auch selbst krankschreiben lässt, da dann die Umlage gemäß Nr. 1 gezahlt wird. 

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