Einwohnerversammlung zur Alkoholabgabe

Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 14. April 2015 wird die Polizeiverordnung zum Alkoholverkauf zum 1. Juni 2016 abgeschafft. Der Stadtrat hatte außerdem beschlossen, vorher noch eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Diese Einwohnerversammlung findet am Dienstag, 24. Mai 2016, ab 18.30 Uhr in der Scheune, Alaunstraße 36-40, 01099 Dresden, statt.

Bei der Versammlung sollen von Ortsbeiräten, Vertretern des Polizeireviers Nord, Vertretern der Stadtteilrunde und Vertretern der Gewerbetreibenden folgende Themen diskutiert werden.

  • Kriminalitätsentwicklung in der Neustadt
  • Lärmvermeidung und Lärmverminderung vor allem in den Nachtstunden
  • Ordnung und Sauberkeit
  • Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls
  • Öffentliche Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen

Die Polizeiverordnung im Wortlaut kann hier nachgelesen werden, sie wurde 2007 eingeführt. In einer nicht repräsentativen Umfrage des Gewerbe- und Kulturvereins Dresden Neustadt hatte sich eine Mehrheit der befragten Anwohner für eine Beibehaltung der Polizeiverordnung ausgesprochen.

Die Einwohnerversammlung ist öffentlich. Die rechtliche Grundlage für eine solche Versammlung ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen geregelt. In Absatz 1, § 22 heißt es: „Allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung anberaumen. Einwohnerversammlungen können auf Gemeindeteile beschränkt werden. Die Einwohnerversammlung wird vom Bürgermeister spätestens eine Woche vor ihrer Durchführung unter ortsüblicher Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter leitender Bediensteter, sofern der Gemeinderat nicht eines seiner Mitglieder damit beauftragt. Gemeinderäte und Vertreter der Gemeindeverwaltung müssen den Einwohnern für Fragen zur Verfügung stehen.“

2 Gedanken zu “Einwohnerversammlung zur Alkoholabgabe

  1. Lisa Hoffmann

    vor 10 Minuten bin ich vorzeitig von der Versammlung weggegangen. Entschuldigung!
    Meine Probleme mit dem Partyviertel sind hier uninteressant. Bzw. bei der Versammlung. Lärmbelästigung!
    Daass es hier ein Alkoholverbot ab 22 Uhr gab , ist mir neu. Da hier jeden Tag Partys stattfinden. Mit hier meine ich den Platz vor der Scheune. Also nicht nur am Wochenende. dass da nicht nur Wasser getrunken wird , kann man sehr deutlich hören. das Geschrei , die überlaute Musik , das Hundegebell , unerträglich. Wenn die Partys nur am Wochenende stattfinden würden , könnte man hier wohnen. Bzw. in der Woche hier Nachts schlafen. Das geht hier seit Jahren nicht. Nächtliche Ruhstörung in der Woche ab 24 Uhr – hier ein Fremdwort. Die Partys sind täglich gegen 4 Uhr früh beendet. Das heißt , dass man hier fast keine Nacht schlafen kann. der neu gebaute Platz vor der Scheune eignet sich jetzt noch besser für Partys. Mit freundlichen Grüßen l.Hoffmann

  2. Lisa Hofmann

    Auch in einem Partyviertel sollte es wenigstens in der Woche möglich sein ,dass man Nachts schlafen kann.
    Es gibt auch in der Neustadt Leute , die arbeiten müssen. Wobei ich weiß , dass die Gäste den meisten Krach verursachen. Nach dem Motto : Hier darf man alles. Fun um jeden Preis.

    mit freundlchen Grüßen
    L.Hofmann

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