Sehr geehrte Stadträte, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vertreter der Medien,
Am Donnnerstag soll der Stadtrat eine „Verordnung über die Aufhebung der Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt“ beschließen. Kurz die Spätshop-Verordnung soll abgeschafft werden.
Bitte bedenken Sie diese Entscheidung gründlich! Schon jetzt ist auf dem neuen Platz vor der Scheune eine massive Zunahme an Scherben und Dreck zu erkennen. Erinnern Sie sich an die Zeit vor zehn Jahren. Drehen Sie die positive Entwicklung des Viertels nicht wieder zurück.
Der Gewerbe- und Kulturverein Dresden Neustadt e.V. hat zu diesem Thema die Meinung der Anwohner und Gewerbetreibenden zu dieser Änderung eingeholt. Dafür haben wir seit dem 24. Februar rund 10.000 Umfrage-Postkarten an alle Haushalte und Gewerbebetriebe im Bereich zwischen Bautzner Straße, Königsbrücker Straße, Bischofsweg und Prießnitzstraße verteilt. Außerdem wurden die Bewohner an mehreren Tagen auf der Straße durch Interviewteams befragt.
Nach knapp zwei Monaten liegen uns mehr als 300 Rückmeldungen vor. Projektleiter Torsten Wiesener fasst zusammen: „Die absolute Mehrheit aller, die an der Umfrage teilgenommen haben, hat sich für eine Beibehaltung der Verordnung ausgesprochen.“ Die Zustimmung zur Spät-Shop-Verordnung liegt bei 62 Prozent.
Wir appellieren an die Stadträte, überdenken Sie Ihre Entscheidung zum Spät-Shop-Erlass.
Vorstand des Gewerbe- und Kulturvereins Dresden Neustadt e.V.
Postkartenaktion zum Alkoholausschank
Verteilt: 10.000 Stück in Haushalte der Äußeren Neustadt und an Gewerbetreibende
Feedback: 317 Antworten
Verordnung behalten: 180
Verordnung abschaffen: 99
Verordnung behalten, aber ändern: 12
Ungültig: 26
Stand: 13. April 2016
300 von 10.000 … 3% … Das ist absolut nicht representativ und sollte keine Rolle spielen, weder in diesem offenen Brief, noch in der Entscheidung, ob die Polizeiverordnung aufgehoben wird. Hätten Sie die Umfrage online stattfinden lassen, wäre die Beteiligung sicherlich höher gewesen und entsprechend auch das Ergebnis. Alternativ eine Umfrage vor Ort auf der Straße.
Einzig die Bars & Restaurants könnten ein (durchaus verständliches) Interesse daran haben, dass die Verordnung bestehen bleibt. Aber die Realität ist, dass man sich halt vor 22 Uhr mit Getränken eindeckt oder das später außerhalb des Sperrgebietes erledigt.
Geschätzter unbesorgter Anwohner, genauso leicht wie Sie hier anonym kommentieren können, ist eine Online-Abstimmung fälschbar. Wir haben uns daher für die Papier-Variante entschieden. Dass unsere Umfrage nicht repräsentativ ist, wissen wir.
Ihre Meinung, dass nur Bars & Restaurants ein Interesse daran haben, dass die Verordnung bestehen bleibt, teilen zumindest die 152 Anwohner, die sich die Mühe gemacht und uns die Postkarten zurück gesendet haben offenbar nicht. Die übrigen Stimmen haben wir übrigens auf der Straße erfragt.
Sehr verehrter Unbesorgter Anwohner,
die Argumentation „nur 3 %“ ist leider vollkommener Quatsch. Für die Repräsentativität spielt die Größe der Grundgesamtheit (ab einer gewissen Größe) keine Rolle.
Es ergeben sich jedoch Validitätsprobleme dadurch, dass möglicherweise vorrangig Leute, die sehr für bzw. sehr gegen die Verordnung sind, die „Müh“ auf sich nehmen, die Karte zurückzubringen. Daher handelt es sich tendenziell nicht um eine Zufallsstichprobe.
mathematische Erläuterung z. B. unter: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.Document.61921.pdf
Trotzdem sollte das Meinungsbild qualitativ ernst genommen werden.