Schriftliche, formlose Anträge können ab sofort per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de gestellt werden. Die Anträge sollten Umfang und Anzahl der Veranstaltungen, die konkreten örtlichen Verhältnisse sowie technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung möglichst genau beschreiben.
„Das Umweltamt prüft den Einzelfall und wägt die Interessen der Fußballfans mit denen der möglicherweise gestörten Anwohner ab. Natürlich spielen dabei auch das Veranstaltungskonzept und die Charakteristik des betroffenen Stadtteils eine Rolle. Wichtig ist aber auch im privaten Bereich, im eigenen Garten oder auf dem Balkon, dass Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Denn bei allen rechtlichen Regelungen sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme Grundvoraussetzungen, damit auch die diesjährige Fußball-WM für alle Dresdnerinnen und Dresdner ein schönes Erlebnis wird“, erklärt Arne Rehse, Leiter der Unteren Immissionsschutz- und Abfallbehörde.
Öffentliche Fernsehübertragungen im Freien sind solche, die zum Beispiel in Freilichtbühnen, Freiluftgaststätten, auf Festplätzen, Sportplätzen, Rummelplätzen oder Marktplätzen erfolgen. Auch Gaststätten mit Freiluftsitzplätzen und Biergärten gehören dazu. Generell können nach der Rechtsverordnung der Bundesregierung nur Ausnahmen gewährt werden, bei denen die Veranstaltungen der Fußball-WM 2018 direkt übertragen werden.