Polizeiverordnung – Spätshop-Erlass
Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt Aufgrund der §§ 9, 14 und 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBl. S. 466 ff.) erlässt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden folgende Polizeiverordnung: § 1 Örtlicher Geltungsbereich Diese Polizeiverordnung gilt… Read more »