Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den ´“click & collect-Service“ wieder anbieten. Das teilt das Wirtschafstministerium in einer Pressemitteilung mit.
„click & collect“ bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig ruft die Kunden auf: „Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler!“
Die Regelung wird in der neuen Sächsische Corona-Schutzverordnung festgehalten, die voraussichtlich am Freitag veröffentlicht wird und am 15. Februar in Kraft tritt.
Öffnen dürfen nun die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden.
Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Bei der Abholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands- und Hygienemaßnahmen beinhaltet.
Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind.
Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.
Neustadt bringt’s
Eine Übersicht der Neustädter Händler und deren Angebot gibt es unter www.neustadt-bringt’s.de