Zusammenfassung der Umfrage zur Dresdner Neustadt

Die durchgeführte Umfrage setzte sich aus mehreren Teilen zusammen. Sie beschäftigte sich sowohl mit den Haltungen und Meinungen aus unterschiedlichen Milieus, als auch mit den Auffälligkeiten und Eigenheiten der Neustadt. Desweiteren wird die Sichtweise der Desinteressierten und „Neustadt Kritiker“ beleuchtet. Außerdem gab es eine Assoziationsumfrage, um dass Problem zu erörtern, ob es ein einheitliches Bild in der Wahrnehmungsoptik der Neustadt gibt.

Ziel war es, einen breiten demografi schen Querschnitt bei der Analyse der Dresdner Neustadt zu erhalten. Es wurden Fragebögen mittels unterschiedlicher Medien an 450 Teilnehmer verteilt, wobei sich die Untersuchung auf 375 einwandfrei beantwortete Exemplare stützt. Die Umfrage gibt trotz der stichprobenartigen Durchführung einen breitgefächerten Meinungsspiegel wieder.

Die Neustadt steht im Fokus der Altersgruppe zwischen 20 und 30 Jahren. Allerdings ist anzumerken, dass 90% dieser Personengruppe ein Einkommen von weniger als 1.500,00 EUR angegeben hat. Die Dresdner Neustadt wird zu großen Teilen mit jungen Leuten assoziiert. Dies hat zur Folge, dass viele Befragte eine vorgefasste Meinung zu diesem Stadtteil haben. Dadurch resultiert, dass die Veranstaltungsvielfalt von der Jazzbar, über den Salsa-Tanzkurs bis hin zum Kino mit integrierter Gastronomie nicht wahrgenommen wird.

Resümee

  • Die Altersgruppe 45+ zeigte auffallend wenig Reaktion auf die Umfrage.
  • Ein stetiger Informationsfl uss zu den Angeboten und Möglichkeiten der Neustadt ist kaum vorhanden.
  • Es herrscht eine große Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung und der Realität, was die Neustadt betrifft.

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Positionspapier 17.03.2010

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Was wollen wir?

  • Kommunizieren eines positiven Images der Neustadt unter Berücksichtigung und Beibehaltung der einzigartigen Vielfalt und Melange des Stadtteils
  • Brücken bauen zwischen Kunst- und Kulturschaffenden, Bewohnern Unternehmern und ihren Gästen
  • Aufbau eines gut funktionierenden Netzwerkes Neustädter Gewerbetreibender, Bündelung von Kompetenzen und Interessen
  • Einbeziehung möglichst vieler verschiedener Branchen und Akteure
  • Voraussetzungen schaffen für die Sicherung von Arbeitsplätzen und Existenzen
  • Transparentes Finanzierungsmodell für die Maßnahmen der Werbegemeinschaft
  • Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes für das Quartier – Markenbildung
  • Kooperative und Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien und Organisationen (Stadtverwaltung, Dresden Marketing Gesellschaft, Dresden Tourismus GmbH)

Projekte können sein

  • Organisation von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen (Aktion „Sauberes Viertel“, Kinderfeste, Neustädter Märkte, Kneipen- und Kultuerfest, etc.)
  • Internetportal, welches der Vielfalt und den Möglichkeiten der Neustadt bestmöglich gerecht wird, Integration bestehender Blogs und Verlinkung mit relevanten Seiten
  • Gemeinsamer Werbespot für TV oder Radio, gemeinsame Anzeigenschaltung
  • Imagebroschüre, mehrsprachiger Guide mit allen kulturellen Angeboten, Geschäften und Gastronomiebetrieben

Was wollen wir nicht?

  • Gleichschalten der Aktiven und Aktionen des Quartiers
  • Große Handels- und Gastronomieketten
  • Ein Vergnügungsviertel „ohne Rücksicht auf Verluste“
  • Frontenbildung im Viertel

Polizeiverordnung – Spätshop-Erlass

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Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt

Aufgrund der §§ 9, 14 und 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBl. S. 466 ff.) erlässt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden folgende Polizeiverordnung:

§ 1 Örtlicher Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt für den Bereich, der begrenzt wird durch folgende Straßenzüge: Bautzner Straße – Königsbrücker Straße – Bischofsweg – Prießnitzstraße. Die genannten Straßenzüge selbst gehören mit zum Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung.

§ 2 Alkoholabgabeverbot
Inhabern und Betreibern von Schank- und Speisewirtschaften wird untersagt, in der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr alkoholische Getränke an jedermann über die Straße abzugeben.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 alkoholische Getränke abgibt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft.

Dresden, 14. November 2006

gez. Dr. Lutz Vogel Erster Bürgermeister

Quelle: Dresdner Amtsblatt, Nr. 47/2006, Freitag, 24.11.2006, Seite 12

Spätshop auf der Förstereistraße

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