Beitragsordnung Werbegemeinschaft Dresden-Neustadt
1. Bemessungsgrundlage
a. Schank- und Speisewirtschaften:
Fläche aller Gasträume laut Gewerbeerlaubnis (ohne WC, etc.) abzgl. Fläche Tresen,
Räume mit Kicker-/ Billardtischen, Dart etc. werden ¼ berücksichtigt
b. Einzelhandel:
Fläche aller Verkaufsräume laut Gewerbeschein
c. Beherbergungsstätten:
Bettenanzahl laut Gewerbeschein
d. Immobilieneigentümer:
pro Immobilie
2. Ordentliche Mitglieder, monatlicher Beitrag zzgl. MwSt.
a. Schank- und Speisewirtschaften:
bis 50qm: 50 EUR
bis 100qm: 100 EUR
ab 100qm: 200 EUR
b. Einzelhandel:
bis 50 qm: 25 EUR
bis 100qm: 50 EUR
bis 200qm: 100 EUR
ab 200qm: 200 EUR
c. Beherbergungsstätten:
bis 75 Betten: 50 EUR
ab 75 Betten: 100 EUR
d. Immobilieneigentümer:
50 EUR/Gebäude
3. Andere Gewerbezweige und Fördermitglieder leisten einen monatlichen Beitrag ihrer Wahl.
4. Neue Mitglieder können auf Wunsch während der ersten 6 Monate ihrer Mitgliedschaft unabhängig von der Bemessungsgrundlage einen monatlichen Beitrag von 50 EUR zzgl. MwSt. zahlen.
Stand: 02.06.2010
