Beitragsordnung des Gewerbe- und Kulturvereins
Dresden-Neustadt e.V.
§1 Beitragspflicht
Die ordentlichen Mitglieder sowie die Fördermitglieder des Vereins haben gem. § 5 der Vereinsatzung einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Die ordentlichen Mitglieder des Vereins zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 10 €. Sie können entsprechend ihrer Wirtschaftskraft bzw. ihres besonderen Engagements für die Ziele des Vereins einen erhöhten monatlichen Beitrag von 20 € oder 30 € zahlen.
Fördermitglieder des Vereins zahlen einen monatlichen Beitrag von mindestens 100 €.
§3 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus bis zum 30.01. des laufenden Jahres zu entrichten. Die Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.
Tritt ein Mitglied dem Verein bei, hat er den Mitgliedsbeitrag ab dem Monat zu entrichten, in dem der Beitritt erfolgt.
§4 Stundung/ Erlaß
Einem Mitglied, das unverschuldet in eine Notlage gerät, kann der Beitrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden.
Über ein Stundungs – oder Erlaßgesuch entscheidet der Vorstand.
Dresden, den 08.10.02
